Der Kreistag des Landkreises Görlitz hat am 30. Juni 2021 (Beschluss Nr. 114/2021) den Doppelhaushalt (circa 500 Mio. EUR Volumen) mehrheitlich beschlossen. Die Landesdirektion Sachsen genehmigte den Haushaltsplan 2021/2022 mit Auflagen.
Die Finanzausstattung des Landkreises Görlitz weist im Doppelhaushalt 2021/2022 einen deutlichen Rücklauf gegenüber dem Doppelhaushaltsplan 2019/2020 aus. In beiden Jahren stehen mehr als 10 Mio. EUR weniger allgemeine Deckungsmittel dem Landkreis Görlitz zur Verfügung.
In beiden Haushaltsjahren wurde der Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt nur erreicht, mit einer Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses, einer Forderung gegenüber dem Land sowie Fehlbeträge die durch die Covid-19 Pandemie vorgetragen werden dürfen. Dies Regelt ein Erlass des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2021 (COVID-Erlass).
Die größten Zuschüsse fallen bei den Sozialausgaben an. Das betrifft die Sozialhilfe mit 57,0 Mio. EUR und die Jugendhilfe mit 53,8 Mio. EUR. Für Aufgaben in den Bereichen Bauwesen und Verkehr werden Zuschüsse von 21,1 Mio. EUR, bei der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung von 19,3 Mio. EUR und bei den Schulen und Sporteinrichtungen von 18,6 Mio. EUR benötigt.
Die Durchführung der Investitionen des Landkreises Görlitz ist abhängig von der Genehmigung der Fördermittel.